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   OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02   

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OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02 (https://dejure.org/2003,5920)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2003 - 13 U 10/02 (https://dejure.org/2003,5920)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2003 - 13 U 10/02 (https://dejure.org/2003,5920)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Courtageanspruch nach § 652 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Gültiges Zustandekommen des Hauptvertrages ; Tragen des Risikos der Vertragsdurchführung durch Maklerkunden ; Unmöglichkeit der Überlassung des Mietobjekts; Führen des Nachweises; Wirtschaftliche ...

  • Judicialis

    BGB § 306 a. F.; ; BGB § ... 652; ; BGB § 652 Abs. 1; ; BGB § 652 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 80 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 711 S. 2 n. F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2 n. F.; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • prewest.de PDF

    § 652 BGB
    Maklerleistung - Provisionsanspruch - abweichender Hauptvertrag - Kausalität der Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98

    Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (BGH NJW-RR 2000, 57 f. und NJW 1998, 2277, 2278 m.w.N.).

    Eine solche konkludente Vertragsänderung kommt etwa dann in Betracht, wenn sich der Auftraggeber eine weitere Tätigkeit des Maklers gefallen lässt, obwohl bereits feststeht, dass das ursprünglich beabsichtigte Geschäft nicht oder nicht zu den in Aussicht genommenen Bedingungen zustande kommen kann (vgl. zum Ganzen BGH NJW-RR 2000, 57 ff).

  • LG Hamburg, 23.11.2001 - 322 O 197/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 22, vom 23.11.2001 (AZ: 322 O 197/00) wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 22, hat durch Urteil vom 23.11.2001 (AZ: 322 O 197/00), auf das ebenso wie auf die erstinstanzlichen Parteischriftsätze nebst Anlagen zur näheren Sachdarstellung Bezug genommen wird, die Klage abgewiesen.

  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Maklertätigkeit und darauf begründeter Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (zum Ganzen BGH WM 1988, 725 f. und BB 1988, 1623, 1634).
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Maklertätigkeit und darauf begründeter Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (zum Ganzen BGH WM 1988, 725 f. und BB 1988, 1623, 1634).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Selbst Gerichte, die die wirtschaftliche Gleichwertigkeit bei einer dem Maklerkunden günstigen Preisabweichung bejaht haben, taten dies nicht schon mit dem Argument, die Abweichung sei für den Kunden günstig, sondern allein aufgrund einer wertenden Einzelfallbetrachtung, namentlich wegen der relativ geringfügigen Differenz zwischen dem vorausgesetzten bzw. nachgewiesenen und dem tatsächlichen Preis (OLG Frankfurt AIZ 133, Bl. 22, 2,72 % ; BGH NJW 1999, 1255, 1256, 3,75 %; OLG Braunschweig MDR 1993, 951, 6,66 % ; OLG München NJW-RR 1995, 1524, 16, 66 %).
  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 174/89

    Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Die Vermittlung setzt eine Einwirkung auf die Willensentschließung des anderen Teils voraus (BGH NJW 1990, 2744 f.).
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 4/85

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Die Klägerin kann sich schließlich nicht auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes berufen (WM 1987, 23 f., und NJW 1987, 1628, 1629), wonach ein Nachweis auch bei Unterlassen der Bekanntgabe des Verkäufers durch den Makler vorliegen kann, wenn es auf die Person des Verkäufers nicht ankommt.
  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96

    Anspruch auf Zahlung einer Provision; Zustandekommen eines Maklervertrages;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Ferner hat zwar das OLG Hamm entschieden, dass die wirtschaftliche Gleichwertigkeit nicht zweifelhaft sei, wenn ein Maklerkunde das Objekt zu einem niedrigeren Kaufpreis, als er Gegenstand des Nachweises war, und damit jedenfalls nicht zu drückenderen wirtschaftlichen Bedingungen erworben hat (NJW-RR 1998, 1070, 1071).
  • OLG München, 29.03.1994 - 18 U 4719/93

    Zu einem Anspruch auf Maklercourtage; Vorkenntnis des Mieters vom Mietobjekt;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Selbst Gerichte, die die wirtschaftliche Gleichwertigkeit bei einer dem Maklerkunden günstigen Preisabweichung bejaht haben, taten dies nicht schon mit dem Argument, die Abweichung sei für den Kunden günstig, sondern allein aufgrund einer wertenden Einzelfallbetrachtung, namentlich wegen der relativ geringfügigen Differenz zwischen dem vorausgesetzten bzw. nachgewiesenen und dem tatsächlichen Preis (OLG Frankfurt AIZ 133, Bl. 22, 2,72 % ; BGH NJW 1999, 1255, 1256, 3,75 %; OLG Braunschweig MDR 1993, 951, 6,66 % ; OLG München NJW-RR 1995, 1524, 16, 66 %).
  • OLG Braunschweig, 17.06.1993 - 2 U 7/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02
    Selbst Gerichte, die die wirtschaftliche Gleichwertigkeit bei einer dem Maklerkunden günstigen Preisabweichung bejaht haben, taten dies nicht schon mit dem Argument, die Abweichung sei für den Kunden günstig, sondern allein aufgrund einer wertenden Einzelfallbetrachtung, namentlich wegen der relativ geringfügigen Differenz zwischen dem vorausgesetzten bzw. nachgewiesenen und dem tatsächlichen Preis (OLG Frankfurt AIZ 133, Bl. 22, 2,72 % ; BGH NJW 1999, 1255, 1256, 3,75 %; OLG Braunschweig MDR 1993, 951, 6,66 % ; OLG München NJW-RR 1995, 1524, 16, 66 %).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten

  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 208/95

    Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerungsverbot hinsichtlich des

  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit

  • EuGH, 19.10.1995 - C-128/94

    Hönig / Stadt Stockach

  • OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00

    Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen

  • OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97

    Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer

  • OLG Karlsruhe, 04.02.1994 - 15 U 112/93
  • OLG Hamburg, 15.10.1986 - 4 U 191/85

    Zur Ursächlichkeit der Maklerleistung

  • OLG Düsseldorf, 09.07.1993 - 7 U 18/93
  • KG, 25.02.1985 - 10 U 3467/84
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10589
OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02 (https://dejure.org/2002,10589)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2002 - 13 U 10/02 (https://dejure.org/2002,10589)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 13 U 10/02 (https://dejure.org/2002,10589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgung kleiner Primärnarbenhernien; Vorliegen erkennbarer Bindegewebsschwäche; Rechtmäßiges Alternativverfahren; Arztfehler; Behandlungsfehler; Verschliessen einer Operationswunde

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
    Die Netzversorgung stellte daher auch nicht etwa ein neues Verfahren dar, welches sich weitgehend durchgesetzt gehabt hätte, weshalb ein Patient wegen sich bietender entscheidender Vorteile hiervon hätte erfahren müssen ( BGH NJW 1988, 763).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
    Sofern er eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, gebietet es die Aufklärungspflicht nicht, über eine andere, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode aufzuklären, wenn die gewählte Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (BGH VersR 1992, 831; NJW 1996, 776; Geiß/Greiner, 4. Auflage 2001, C, Rd.-Nr. 21 ff. m. w. N.).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91

    Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
    Sofern er eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, gebietet es die Aufklärungspflicht nicht, über eine andere, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode aufzuklären, wenn die gewählte Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (BGH VersR 1992, 831; NJW 1996, 776; Geiß/Greiner, 4. Auflage 2001, C, Rd.-Nr. 21 ff. m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung des

    Im Übrigen gilt, dass wenn der Arzt - wie hier mit der medikamentösen Geburtseinleitung der Fall - eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, es der Aufklärung über eine anderweitige, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode dann nicht bedarf, wenn die gewählte standardgemäße Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.3.2012 - 1 U 83/11, bei Juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.12.2002 - 13 U 10/02, Juris Rn. 13; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl. , Rn. C 22; Lafontaine/Trost in: JurisPK BGB, 10. Aufl., § 630e Rn. 32).
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